Oberstes Ziel: Kontinuität der Versorgung
Examinierte Pflegekräfte beurteilen für jeden Patienten die nachstationäre Versorgungssituation. Zeigt sich dabei Unterstützungsbedarf, ziehen sie das Entlassmanagement hinzu. Dessen Mitarbeiter stimmen ihre Leistungen eng mit dem Patienten bzw. den Angehörigen ab. Optimalerweise wird der Patient direkt nach Abschluss der Krankenhausbehandlung in die geregelte Nachversorgung übergeleitet. So können ihm unnötig lange Klinikaufenthalte oder vermeidbare Wieder-Einweisungen erspart werden.
Oberstes Ziel des Entlassmanagement ist es, die Kontinuität der Patientenversorgung zwischen dem stationären und dem ambulanten Bereich zu sichern. Hierfür koordiniert das Entlassungsteam alle Leistungen zur Versorgung und Unterstützung des Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt mit dem Patienten, den Angehörigen und allen intern und extern Beteiligten. Je nach Bedarf vermittelt es Rehabilitationsmaßnahmen, ambulante Hilfen (z. B. Pflegehilfsmittel, Schulungen pflegender Angehöriger, Pflegedienste), stationäre Hilfen (z. B. Kurzzeitpflege-, Heim- oder Hospizplätze) sowie Kontakte zu Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen. Die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationskliniken sowie Kostenträger werden standardmäßig in die Entlassungsplanung integriert. Über den Nachversorger entscheidet der Patient nach dem Grundsatz der freien Wahl des Leistungserbringers.
Daneben berät das Entlassungsteam Patienten und Angehörige. Häufige Fragen betreffen Kostenregelungen im Gesundheitswesen, Sozialrecht (z. B. Schwerbehindertenausweis, Pflegeversicherung) oder psychosoziale Themen (z. B. Sucht- oder Krebserkrankungen).




