Wahlleistungen
Bitte überlegen Sie sich vor Ihrem Klinikaufenthalt, ob Sie Wahlleistungen wie etwa Unterbringung im Einbettzimmer oder Behandlung durch den Chefarzt in Anspruch nehmen wollen. Diese besonderen Leistungen müssen Sie selbst bezahlen, wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung beziehungsweise haben Sie eine Zusatzversicherung für Komfort- oder Arztleistungen abgeschlossen, dann übernimmt diese in der Regel die Kosten im Rahmen Ihres Versicherungsschutzes. Für Wahlleistungen erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrem privaten Versicherer einreichen können.




